Ein neues Hygienekonzept, vom Hotel- und Gaststättenverband Dehoga und das Gesundheitsministerium erarbeitet, könnte in naher Zukunft eine Lockerung der Corona-Regeln in Baden-Württembergische Clubs ermöglichen.
Gute Nachrichten für Baden-Württembergs Tänzer, Clubbesucher und Partygänger. Die Zeiten, in denen man mit einem gesichtslosen Partner tanzen musste, sind bald vorbei. Wie der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga am Dienstag mitteilte, hat er mit dem Gesundheitsministerium ein neues Hygienekonzept ausgearbeitet, das den Clubs eine Lockerung der geltenden Corona-Regeln ermöglichen soll.
Zu diesem Zweck bräuchte jeder Club eine Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes, die vor allem vom Belüftungssystem des Lokals abhängt. Lokale, die eine Frischluftzufuhr von mindestens 40 Kubikmetern pro Stunde und Person gewährleisten können, dürfen bei voller Kapazität öffnen und das Tanzen ohne Masken unter Einhaltung der 3G-Regel erlauben. Andernfalls liegt die maximale Kapazität bei 70 Prozent der normalerweise zulässigen Gästezahl – und nur, wenn die 2G-Regel eingehalten wird. D. h. wenn die Besucher geimpft oder genesen sind. Diskotheken ohne Lüftungsanlage müssen ersatzweise Luftreiniger verwenden.
In jedem der oben genannten Fälle wäre ein PCR-Test sowohl für Nichtgeimpfte als auch für Genesene erforderlich. Ein genaues Datum für den Beginn dieser Lockerung steht jedoch noch nicht fest. Sollte sie zur Anwendung kommen, wäre dies auf jeden Fall ein deutlicher Schritt in Richtung Normalität.